Der Strompreis setzt sich im Wesentlichen aus drei Bestandteilen zusammen: dem Preis für Beschaffung und Vertrieb, den Entgelten für die Netznutzung und den staatlich veranlassten Abgaben und Umlagen. Nur etwa 25 Prozent davon kann der Energieversorger beeinflussen. Wie hoch der Anteil der einzelnen Bestandteile ausfällt und wie sich diese gegenüber denen des Vorjahres verändert haben, zeigen die folgenden Tabellen.
Alle Jahre wieder gibt der Gesetzgeber zum Jahresende die Höhe der Abgaben und Umlagen bekannt, die ab Januar des Folgejahres in den Strompreis einfließen. Wichtig zu wissen sind in diesem Jahr zwei Dinge: Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) wurde überarbeitet, die entsprechende Umlage sinkt daher leicht. Außerdem wurde die Verordnung zu abschaltbaren Lasten, kurz AbLAV, die im letzten Jahr außer Kraft getreten war, neu erlassen. Die Umlagehöhe entspricht der von 2015. Wie sich die Umlagen, Steuern und Abgaben im Detail entwickeln werden, zeigt die folgende Tabelle:
Gesetzliche Abgaben und Umlagen | 2016 | 2017 | Differenz |
---|---|---|---|
EEG-Umlage | 6,354 ct/kWh | 6,880 ct/kWh | +0,526 ct/kWh |
KWK-G Umlage | 0,445 ct/kWh | 0,438 ct/kWh | -0,007 ct/kWh |
Umlage nach § 19, Strom NEV | 0,378 ct/kWh | 0,388 ct/kWh | +0,010 ct/kWh |
Offshore-Umlage nach § 17f, EnWG | 0,040 ct/kWh | -0,028 ct/kWh | -0,068 ct/kWh |
Umlage nach § 18 AbLaV | - | 0,006 ct/kWh | +0,006 ct/kWh |
Konzessionsabgabe | 1,320 ct/kWh | 1,320 ct/kWh | +/- 0 ct/kWh |
Stromsteuer | 2,050 ct/kWh | 2,050 ct/kWh | +/- 0 ct/kWh |
Alle Preise sind Netto-Beträge und verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Zum Jahreswechsel haben sich außerdem die Kosten für den Stromtransport deutschlandweit erhöht. Einerseits deshalb, weil der Ausbau der Übertragungsnetze voranschreitet und die Übertragungsnetzbetreiber die anfallenden Kosten auf alle folgenden Netzebenen umschlagen. Andererseits, weil ab dem 1. Januar 2017 die Entgelte für die Abrechnung des Messstellenbetriebs nicht mehr Bestandteil der Entgelte für den Messstellenbetrieb sind, sondern in Arbeits- und Grundpreis der Netzentgelte einfließen. Entsprechend verändern sich diese Werte deutlich gegenüber den Werten von 2016.
Die folgende Netzentgelt-Tabelle und Strompreisgrafik verdeutlichen die Veränderungen am Beispiel eines Haushalts im Postleitzahlengebiet 37247 mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh/a:
Netzentgelte | 2016 | 2017 | Differenz |
---|---|---|---|
Netzentgelte Arbeitspreis | 5,33 ct/kWh | 5,45 ct/kWh | + 0,12 ct/kWh |
Netzentgelte Grundpreis | 49,00 €/a | 70,00 €/a | + 21,00 €/a |
Entgelte für Messstellenbetrieb (Eintarifzähler) | 25,95 €/a | 9,23 €/a | - 16,72 €/a |
Alle Preise sind Netto-Beträge und verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Das aktuelle Preisblatt für die Netzentgelte der Städtische Werke Netz + Service finden Sie hier »
Wie sich der der Gesamtpreis Ihres Gelster-Stroms zusammen setzt, entnehmen Sie bitte der obigen Abbildung.
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