Seit dem 1. Januar 2019 wird die Energiewende in der Region für Stromkunden greifbar. Stromlieferanten können ihren Produkten mittels Regionalnachweisen ein regionales Gesicht geben. Bei der Verwendung von diesen Nachweisen dürfen Stromversorger nun in ihrer Stromkennzeichnung ausweisen, dass der von ihnen gelieferte EEG-Strom – also aus der EEG-Umlage finanzierten Strom aus erneuerbaren Energien – aus Anlagen in der Region stammt.
Durch das Regionalnachweissystem stellt das Umweltbundesamt sicher, dass die regionale Eigenschaft einer aus erneuerbaren Energien erzeugten Kilowattstunde Strom nur einmal verkauft wird. Damit können Endkunden sehen, dass dieser Strom in ihrer Region erzeugt wurde – beispielsweise vom Windpark Stiftswald1.
Der Windpark Stiftswald befindet sich ganz in Ihrer Nähe und Sie sind Kunde der Städtische Werke AG? Dann haben Sie jetzt die Möglichkeit, den im Windpark Stiftswald erzeugten Strom direkt zu beziehen.
Sie möchten wissen, ob WindStrom an Ihrem Standort verfügbar ist oder haben Fragen zu WindStrom, dann besuchen Sie die Seite WindStrom der Städtischen Werke.
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